claudia.stern@notar.at (+43) 4242 23960 MO-DO: 8:00-17:00 FR: 8:00-16:00 (Pause 12:30-13:30)

Dr. Claudia Stern & Partner

Ihre persönliche und kompetente Notariatskanzlei in Villach

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Wir sichern Ihr Recht!

Unser Notariat im Stadtzentrum von Villach bietet sämtliche notariellen Dienstleistungen auf höchstem Niveau. Wir verbinden juristische Qualität und Professionalität mit Effizienz und Empathie, um unseren Kunden maßgeschneiderte Lösungen unter größtmöglicher Kostenoptimierung zu bieten.

Wir sind in allen Bereichen unseres Leistungsspektrums immer auf dem neusten Stand. Rechtsberatung erfolgt je nach Bedarf auf Deutsch, Italienisch oder Englisch. Ein Team von fünf Juristen steht Ihnen für alle rechtlichen Belange zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit und hören Ihnen zu, um gemeinsam mit Ihnen eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Lösung zu finden.

Liegenschaftsrecht

» Kauf,- Tausch-, Übergabs- und Schenkungsverträge
» Bauträgerverträge
» Dienstbarkeitsverträge
» Miet- und Pachtverträge
» Treuhandabwicklungen
» Grundbuch

Gesellschaftsrecht

» Gründung und laufende Betreuung von GmbHs, Aktiengesellschaften und Personengesellschaften
» Umgründungen
» Unternehmenskauf
» Firmenbuch

Erbrecht

» Verlassenschaften als Gerichtskommisär oder Erbenmachthaber
» Vertretung in streitigen Verlassenschaftsverfahren
» Errichtung, Registrierung und Verwahrung von Testamenten
» Erbverzichts- und Pflichtteilsverzichtsverträge

Ehe- & Familienrecht

» Eheverträge und Ehepakte
» Einvernehmliche Scheidung
» Adoption
» Vorsorgevollmacht
» Gesetzliche Erwachsenenvertretung

Aktuelle Rechtsinformationen

Gerichtsgebührenbefreiung

Bei Kaufverträgen, die nach dem 01.04.2024 abgeschlossen werden und nach dem 01.07.2024 beim Grundbuch einlangen, sind bei der Eintragung zum Erwerb des Eigentums an einer Liegenschaft, die der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses des Erwerbes dient, sowie bei der Eintragung eines Pfandrechtes zur Besicherung von Krediten, die zum Erwerb oder der Sanierung solcher Liegenschaften aufgenommen werden, keine Eintragungsgebühren zu bezahlen. Diese Regelung ist befristet bis zum 30.06.2026.…
Gerichtsgebührenbefreiung

Verträge über die Ehewohnung

Um die in die Ehe eingebrachte Wohnung/Haus auch in Bezug auf eine allfällige Scheidung abzusichern, hat der Gesetzgeber mit der Familienrechtsreform 2010 die Möglichkeit eines "Opting-Out" geschaffen. Nunmehr ist es möglich, dass die (zukünftigen) Ehepartner mit Notariatsakt vereinbaren, dass die von einem Ehepartner in die Ehe "mitgebrachte" Ehewohnung im Falle einer Scheidung nicht der Aufteilung unterliegt, sondern im Eigentum desjenigen verbleibt, dem sie vor der Eheschließung gehört hat!
Verträge über die Ehewohnung

Digitale GmbH-Gründung

Am 01.01.2019 trat das Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz (ENG) als gesetzliche Grundlage für die digitale GmbH Gründung in Kraft. Es ermöglicht die Gründung von Gesellschaften, ohne dass alle Gesellschafter persönlich anwesend sein müssen, indem ortsabwesende Personen an der Gründung durch Videokonferenzsystem teilnehmen. Die technischen Voraussetzungen hierfür werden von uns gerade geschaffen und dürften Mitte des Jahres abgeschlossen werden.
Digitale GmbH-Gründung

Steuerreformgesetz 2015/2016

Mit dem Steuerreformgesetz 2016 treten wichtige Neuerungen bei der Übergabe von Liegenschaften in Kraft. Grunderwerbsteuer bisher: Bemessungsgrundlage bei begünstigten Erwerbsvorgängen: Grunderwerbsteuer ist vom dreifachen Einheitswert zu berechnen (maximal aber 30 % des gemeinen Werts) Höhe der Grunderwerbsteuer: 2 % der Bemessungsgrundlage Begünstigter Personenkreis liegt vor bei Erwerb durch: Ehegatten/eingetragenen Partner Lebensgefährten (bei gemeinsamen Hauptwohnsitz) Elternteil Kind, Enk…
Steuerreformgesetz 2015/2016

Grunderwerbssteuer neu

Ab dem 1.6.2014 gelten für Grundstückswerbe neue Regelungen hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Die Änderung des GrEStG sieht vor, bei der Steuerbemessungsgrundlage nicht mehr zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungen von Grundstücken bzw Immobilien zu unterscheiden, sondern einzig und allein auf das Kriterium der Familienzugehörigkeit abzustellen. So wird die Grunderwerbsteuer bei der Weitergabe von Grundstücken im engen Familienkreis künftig in jedem…
Grunderwerbssteuer neu

Die Notare

Dr. Claudia Stern

Dr. Claudia Stern

Notar

» Notarielle Praxis seit 1988
» Notariats- und Rechtsanwaltsprüfung 1990 (Auszeichnung)
» Notar in Villach seit 2008
» Mitglied des österreich-italienischen Notariatskomitees

Fremdsprachen: Englisch, Italienisch, Spanisch

Mag. Bettina Klatzer

Mag. Bettina Klatzer

Notarpartner

» Studium der Rechtswissenschaften und der Romanistik (Studienzweig Italienisch) an der Karl-Franzens-Universität Graz
» ERASMUS-Semester - Universita degli Studi di Padova und der Universita per Stranieri di Siena
» Kandidatin im Notariat Dr.Claudia Stern seit 2012
» Notariatsprüfung 2017 (mit Auszeichnung)

Fremdsprachen: Englisch, Italienisch, Französisch, Japanisch

C.B. via Google | ★★★★★

Äusserst hilfsbereit, kompetent und verlässlich - wir danken Frau Dr. Stern und Mitarbeitern.

Eine professionelle Erfahrung.

D.V. via Herold | ★★★★★

Professionell, kompetent und freundlich. Ich kann nur Dr. Claudia Stern und ihr Team weiter empfehlen.

R.E. via Google | ★★★★★

Frau Dr. Stern und ihre Mitarbeitenden zeigten sich äusserst kompetent, hilfsbereit, speditiv und sehr zuverlässig. Wir waren in höchstem Masse sehr zufrieden und können daher das Notariat gerne weiter empfehlen.

Erstklassige Beratung.

C.F.-S. via Herold | ★★★★★

Freundlichkeit verbunden mit hoher Professionalität.

Freundliche und professionelle Bearbeitung!

Via Herold | ★★★★★

Ich wurde schnell, freundlich und kompetent bedient!

C.L. via Google | ★★★★★

Kompetent, Proffesionell, Freundlich und rasche sowie flexible Abwicklung meines Gechäfts.

G.G. via Google | ★★★★★

Ausgezeichnete Betreuung!

Kompetente Abwicklung

J.G. via Herold | ★★★★☆

Freundliche - schnelle + kompetente Abwicklung mit sehr guter Beratung.

Treten Sie mit uns in Kontakt

Unsere Kanzlei befindet sich am Rathausplatz im Stadtkern von Villach, direkt vor dem Durchgang Richtung Standesamtplatz.
Bitte benützen Sie den Parkplatz beim Parkhotel, Sie erhalten von uns kostenlos ein Ausfahrts-Ticket.

Öffnungszeiten:

MO-DO: 8:00-17:00
FR: 8:00-16:00
(Pause 12:30-13:30)

Adresse:

Rathausplatz 2
9500 Villach

Telefon:

(+43) 4242 23960

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