Mit dem Steuerreformgesetz 2016 treten wichtige Neuerungen bei der Übergabe von Liegenschaften in Kraft.
Grunderwerbsteuer bisher:
- Bemessungsgrundlage bei begünstigten Erwerbsvorgängen:
- Grunderwerbsteuer ist vom dreifachen Einheitswert zu berechnen (maximal aber 30 % des gemeinen Werts)
- Höhe der Grunderwerbsteuer: 2 % der Bemessungsgrundlage
- Begünstigter Personenkreis liegt vor bei Erwerb durch:
- Ehegatten/eingetragenen Partner
- Lebensgefährten (bei gemeinsamen Hauptwohnsitz)
- Elternteil
- Kind, Enkelkind, Stiefkind, Wahlkind oder Schwiegerkind
Grunderwerbsteuer ab 01.01.2016:
- Neue Bemessungsgrundlage: Grundstückswert!
- Die Steuer beträgt beim unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken:
- Für die ersten 250.000 Euro 0,5 %
- Für die nächsten 150.000 Euro 2,0 %
- Darüber hinaus 3,5 %
Beispiel: Vater übergibt Liegenschaft im Wert von 400.000 Euro an den Sohn:
- Grunderwerbsteuer: 4.250 Euro
- Begünstigter Personenkreis wird erweitert um:
- Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie
- Stief-/ Wahl- oder Pflegekind, deren Kinder, Ehegatten sowie eingetragene Partner
- Geschwister
- Nichten oder Neffen
Wir erstellen für Sie gerne und kostenlos den Vergleich der mit der allfälligen Übergabe Ihrer Liegenschaft heuer und ab 01.01.2016 verbundenen Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!
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Unsere Kanzlei befindet sich am Rathausplatz im Stadtkern von Villach, direkt vor dem Durchgang Richtung Standesamtplatz.
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