claudia.stern@notar.at (+43) 4242 23960 MO-DO: 8:00-17:00 FR: 8:00-16:00 (Pause 12:30-13:30)

Wenn der Verkauf der mit einem Vorkaufsrecht belasteten Liegenschaft der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedarf, tritt der Vorkaufsfall erst mit der Genehmigung des Drittvertrages als dessen aufschiebender Bedingung ein. Die Einlösungsfrist kann erst beginnen, sobald der Vorkaufsberechtigte von der Genehmigung in Kenntnis gesetzt wurde. Ein vor der Genehmigung gemachtes Einlösungsanbot löst den Fristenlauf nicht aus.

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Unsere Kanzlei befindet sich am Rathausplatz im Stadtkern von Villach, direkt vor dem Durchgang Richtung Standesamtplatz.
Bitte benützen Sie den Parkplatz beim Parkhotel, Sie erhalten von uns kostenlos ein Ausfahrts-Ticket.

Öffnungszeiten:

MO-DO: 8:00-17:00
FR: 8:00-16:00
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Adresse:

Rathausplatz 2
9500 Villach

Telefon:

(+43) 4242 23960

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