claudia.stern@notar.at (+43) 4242 23960 MO-DO: 8:00-17:00 FR: 8:00-16:00 (Pause 12:30-13:30)

Wir informieren Sie kostenfrei und unverbindlich über die gesetzliche Erbfolge, da dieses Wissen Voraussetzung dafür ist, zu entscheiden, ob man ein Testament errichtet. Von Gesetzes wegen erbt zunächst der Ehegatte ein Drittel, die Kinder zwei Drittel des vorhandenen Vermögens. Wenn kein Ehegatte vorhanden ist, teilen sich die Kinder das gesamte Vermögen nach Stämmen. Sind keine Kinder vorhanden, erbt der Ehegatte zwei Drittel des Vermögens, die Eltern des Verstorbenen ein Drittel. Sind diese bereits verstorben, fällt der gesamte Nachlass an den Ehegatten. Was viele nicht wissen: Lebensgefährten haben nachwievor nur ein sehr eingeschränktes Erbrecht. Diese Rechtslage kann durch die Errichtung eines Testamentes einfach geändert werden. Nach einem eingehenden Gespräch und ausführlicher Beratung errichte ich für Sie das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene rechtlich präzise und formgültige Testament. Mit geringem finanziellem Aufwand können Sie hiedurch kostenintensive Streitigkeiten Ihrer Erben vermeiden. Jedes bei uns errichtete und hinterlegte Testament wird in das Zentrale Testamentsregister eingetragen, was garantiert, dass es im Ablebensfall sofort aufgefunden wird und vor Verlust geschützt ist.

Da sich die Rechtslage im Erbrecht im Jahr 2016 gravierend geändet hat und strenge Formvorschriften für maschinschriftliche Testamente eingeführt wurden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich bei der Testamentserrichtung von uns beraten zu lassen.

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Unsere Kanzlei befindet sich am Rathausplatz im Stadtkern von Villach, direkt vor dem Durchgang Richtung Standesamtplatz.
Bitte benützen Sie den Parkplatz beim Parkhotel, Sie erhalten von uns kostenlos ein Ausfahrts-Ticket.

Öffnungszeiten:

MO-DO: 8:00-17:00
FR: 8:00-16:00
(Pause 12:30-13:30)

Adresse:

Rathausplatz 2
9500 Villach

Telefon:

(+43) 4242 23960

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