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Im Firmenbuch eingetragene Unternehmen, welche den Jahresabschluss nicht innerhalb von 9 Monaten einreichen, werden ab 1.3.2011 sofort und automatisch mit einer Zwangsstrafe von mindestens EUR 700,00 belegt (bisher wurde eine solche zuerst zumindest einmal angedroht). Für jeweils weitere zwei Monate Verspätung kommen - gestaffelt nach Unternehmensgröße - EUR 700,00 bis EUR 4.200,00 dazu. Die Strafen sind nicht nur gegen das Unternehmen zu verhängen, sondern auch gegen jeden Geschäftsführer.

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Unsere Kanzlei befindet sich am Rathausplatz im Stadtkern von Villach, direkt vor dem Durchgang Richtung Standesamtplatz.
Bitte benützen Sie den Parkplatz beim Parkhotel, Sie erhalten von uns kostenlos ein Ausfahrts-Ticket.

Öffnungszeiten:

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Adresse:

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9500 Villach

Telefon:

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